Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
Am 14. Februar 2012 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die konkreten Normen des Bundes- und Landesrechts, auf denen die Besoldung der hessischen W-2 Professuren beruht, für verfassungswidrig und unanwendbar erklärt.
Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis zum 1. Januar 2013 eine Neuregelung zu schaffen.
Der folgende Beitrag bemüht sich um eine Einordnung der Entscheidung in die bisherige Rechtsprechung und stellt mögliche Folgerungen dar.