Dr. Günter Bochmann
Mit der Novellierung des Berliner Laufbahnrechts soll die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt vor allem im Hinblick auf die demografische Entwicklung gestärkt und zugleich eine größere Transparenz durch eine Reduzierung der Laufbahnfachrichtungen und –gruppen geschaffen
werden. Der Beitrag stellt die Grundsätze des neuen Laufbahngesetzes sowie wesentliche Aspekte der Ausgestaltung durch Rechtsverordnungen am Beispiel der Laufbahnfachrichtung des allgemeinen Verwaltungsdienstes dar. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die erwarteten Rekrutierungsprobleme
langfristig nicht durch Absenkung der laufbahnrechtlichen Leistungsanforderungen zu lösen sein werden, da hierdurch die Qualität der Verwaltungsarbeit gefährdet wird. Erforderlich sind vielmehr leistungsgerechte und konkurrenzfähige Rahmenbedingungen. Unabhängig davon muss Art. 39 Abs. 4 GG in der
Ausgestaltung des Laufbahnrechts mehr Beachtung finden.