Prof. Dr. Christoph Brüning/Juhani M.V. Korn
Mit Urteil vom 14. Februar 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Professorenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe W2 im Land Hessen für in verfassungswidriger Weise zu niedrig. In Folge dessen stellt sich die Frage, wie Dienstherren hierauf reagieren können. Insbesondere in Ländern, in denen nicht alsbald mit einer Neuregelung zu rechnen ist, deren Normgefüge demjenigen Hessens aber verdächtig gleicht, stellt sich die Frage, ob einstweilen die Hochschulen mittels einmaliger oder fortlaufender Zahlungen – ggf. vorübergehend bis zu einer rückwirkenden Neuregelung – Abhilfe schaffen können. Dieser Beitrag soll den rechtlichen Rahmen sowie Gestaltungsmöglichkeiten derartiger Leistungen aufzeigen. Exemplarisch wird auf das schleswig-holsteinische Besoldungsrecht zurückgegriffen.