Dr. Hellmuth Günther
Die Rechtsnatur des Gesamtschuldnerausgleichs unter Beamten, die dem Dienstherrn Schadensersatz leisten müssen, ist trotz praktischer Relevanz und dogmatischer Bedeutung wenigerörtert; sie ist zudem strittig. Die Abhandlung stellt die Problematik vor dem Hintergrund von Thesen zu sonstigen öffentlichrechtlichen Gesamtschuldverhältnissen dar und plädiert für eine beamten-, also öffentlich-rechtliche Lösung.