Prof. Dr. Timo Hebeler
Am 27.06.2013 hat der Bundestag das „Gesetz über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten“ beschlossen. Für die Bundesebene hat damit eine seit längerer Zeit geführte Diskussion um eine verbesserte Altersversorgung von Beamten, die vor dem Erreichen des Pensionsalters freiwillig ihren Beamtenstatus verlieren und somit keinen Altersversorgungsanspruch nach dem herkömmlichen Beamtenversorgungsrecht besitzen, ihre praktische Umsetzung gefunden. Der Beitrag stellt die neuen Regelungen dar und unterzieht diese einer ersten Einordnung und Bewertung.