Dr. Maximilian Baßlsperger

Personalauswahlinstrumente

Mit seinem Urteil zur Topfwirtschaft hat das Bundesverwaltungsgericht die Verfahren zur Personalauswahl zumindest teilweise neu geordnet. Die Entscheidung befasste sich mit den Auswahlentscheidungen des Dienstherrn bei Beförderungen. Aus ihren Grundaussagen können aber auch für die Rechtmäßigkeit der Besetzung von Dienstposten Rückschlüsse gezogen werden. Der Frage der richtigen, auf der Basis des Leistungsprinzips nach Art. 33 Abs. 2 GG orientierten Personalauswahl, kommt sowohl in der Praxis der Personalverwaltungen, als auch für das berufliche Fortkommen des Beamten eine besondere Bedeutung zu.