Prof. Christoph Eckstein
Das Landespersonalvertretungsgesetz in Baden-Württemberg
(LPVG BW) hat durch das „Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes,
des Landesrichter- und des –
staatsanwaltsgesetzes und anderer Vorschriften“ vom
03.12.2013 viele und weitreichende Änderungen erfahren. Dabei
handelt es sich um die umfangreichsten Änderungen des
LPVG in Baden-Württemberg seit langem. Ziel der Gesetzesänderung
ist in erster Linie, die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten
der Personalvertretung zu stärken. Aber auch die
Rechte des einzelnen Beamten haben wesentliche Änderungen erfahren Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen
und Neuregelungen dargestellt und erläutert werden.