Dr. Rüdiger Gaenslen
Der demografische Wandel mit der Folge steigender Beitragssätze bei der Rente hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, eine Umverteilung der Rentenlasten auf mehrere Generationen vorzunehmen. Die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen durch die schrittweise Anhebung der Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde demnach auch auf das Beamtenrecht übertragen. Der Autor nimmt die Dienstrechtsreform des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2011 und die hierzu ergangene Rechtsprechung zum Anlass, die neu zu beachtenden Grundsätze bei Anträgen auf Dienstzeitverlängerungen zu beleuchten. Hierbei geht es vor allem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Beamte ihren Ruhestand bis zu welchem Alter hinausschieben können.