Prof. Dr. Erik Gawel und Miquel Aguado, M.A.
Die Mehrheit der Länder sowie der Bund suchen die vom
BVerfG beanstandeten Alimentationsdefizite bei der W-Professorenbesoldung
dadurch zu beheben, dass die Grundgehälter
(z.T. gestuft) angehoben, im Gegenzug aber die vorhandenen
Leistungszulagen teilweise dagegen verrechnet werden (Konsumtion).
Dabei kommen unterschiedliche Konsumtionsregeln
zur Anwendung. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Mindest-
Anforderungen an eine verfassungsgemäße Konsumtion zu
stellen sind und wie die verschiedenen Regelungen vor diesem
Hintergrund zu bewerten sind