Dr. Hellmuth Günther
Der Beitrag dient dem Nachweis, dass der Parlamentarische Rat den Beamtenstatus
von Lehrern gewollt hat. Zugleich wird dafür plädiert, die entsprechende jahrzehntelang
weitgehend konsentierte Verfassungsinterpretation beizubehalten. Tragender Wertungsaspekt
ist insofern die eminente Grundrechtsrelevanz der Kultur- und Sozialstaatsaufgabe Schule.