Prof. Dr. Josef Franz Lindner
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom
12. Dezember 2013 (2 C 49/11 = ZBR 2014, S. 250 ff.) zur Verfassungskonformität
der abgesenkten Besoldung im Beitrittsgebiet
den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Besoldungsrecht
durch ein Einebnungsverbot begrenzt. Der Gesetzgeber
dürfe den verfassungsrechtlich gebotenen Abstand
zwischen den Besoldungsgruppen nicht auf Dauer einebnen.
Ziel des vorliegenden Beitrages ist eine dogmatische Konturierung
dieses Einebnungsverbots.