Helmut Lopacki
In der Verwaltungspraxis bereitet der Umgang mit ärztlichen Gutachten nach wie vor Schwierigkeiten. Die zunehmende Anzahl von Klagen vor den Verwaltungsgerichten im Kontext mit der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand und entsprechende Anfragen bei den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder belegen dies nachdrücklich. Zweifel mit Blick auf die rechtliche Einordnung ärztlicher Gutachten oder Teilen hiervon stellen sich nicht nur bei den betroffenen Beamten ein, sondern auch bei einem Teil der personalverwaltenden Stellen, begutachtenden Ärzten, Personalräten, Gleichstellungsbeauftragten sowie Schwerbehindertenvertretungen. Im Fokus stehen insbesondere Gesundheitsdaten mit Personaldatenaktenqualität, die Übermittlung von Gesundheitsdaten an den Dienstvorgesetzten, die ärztliche Schweigepflicht sowie die autoritative Feststellung der Dienstunfähigkeit durch Dienstvorgesetzte. Im Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit ist zur Vermeidung von Frühpensionierungen die Anwendung des Grundsatzes „Weiterverwendung vor Versorgung“ zwingend.