Juergen Lorse
Der Beitrag diskutiert die Rechtsprechung des BVerwG zum
Maßstab einer leistungsbezogenen Bestenauslese aus jüngster
Zeit und die sichtbaren Divergenzen in der Rechtsprechung
selbst. Hierbei ist insbesondere ein Paradoxon der Rechtsprechung
zu diskutieren: einerseits die Forderung nach der Entwicklung
besonders ausgeschärfter Anforderungsprofile als
Grundlage für Stellenausschreibungen, andererseits die Zementierung
die dienstlichen Beurteilung als entscheidender
Maßstab für einen Leistungsvergleich. Ein weiteres Anliegen
des Beitrags ist es, eine rechtlich tragfähige Grenzziehung vorzunehmen
zwischen dem verfassungsrechtlich legitimierten Anspruch
der Verwaltung auf Schutz des Kernbereichs organisatorischer
und personeller Souveränität und dem Anspruch der
Rechtsprechung, unter Hinweis auf die Verwirklichung des verfassungsrechtlich
nobilitierten Leistungsprinzips die materiellen
und formellen Inhalte von Auswahlprozessen mitzugestalten,
zumindest aber zu determinieren. Ziel dieses Teils der
Untersuchung ist es, sachgerechte Abwägungskriterien zu entwickeln,
die den Kernbereich individuellen Rechtsschutzes mit
der Funktionsfähigkeit der Verwaltung sachgerecht ausbalancieren.