Dr. Andreas Reich

Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Reaktivierung

Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit in einem konkreten Falle nicht nur über ein Personalgespräch, sondern in einem Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM-Verfahren) im Sinn des § 84 Abs. 2 SGB IX die Frage behandelt werden sollte, ob zwingende dienstliche Gründe oder anderweitig berücksichtigungsfähige Aspekte einer beantragten erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis entgegenstehen und wieweit der Personalrat an dem Verfahren beteiligt werden kann.