Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
Die Zugehörigkeit zur Europäischen Union und der Anwendungsvorrang
des Unionsrecht führen zu einer Veränderung der nationalen Rechtsordnungen
der Mitgliedstaaten, wobei die Reichweite je nach Sachbereich unterschiedlich ist.
Im deutschen Beamtenrecht haben sich vor allem durch die unionalen Vorgaben zum
Beschäftigungsrecht und zum Diskriminierungsrecht erhebliche Änderungen ergeben.
Der Gegenstand dieses Beitrags besteht darin, diese Änderungen darzustellen,
dogmatisch zu bewerten und die auf dieses Weise bewirkte Unionalisierung des
Beamtenrecht zu qualifizieren.