Dr. Hans Hermann Bowitz

Nochmals: Zur Entscheidungsfreiheit des Erstbeurteilers in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz – Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. 5. 2014 - 2 A 10637/131

Eine Analyse der jeweils maßgeblichen Entscheidungsgrundsätze zeigt, dass das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. 5. 2014 im Widerspruch zur eigenen Rechtsprechung und zur übrigen
Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte steht, obwohl das Gericht scheinbar von dem gleichem Beurteilungsmaßstab ausgeht, wie die übrigen Entscheidungen, auf die es Bezug nimmt. In der Sache hat es aber einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen, ergebnisorientiert und im Vergleich zur bisherigen Rechtsprechung ohne Überzeugungskraft.