Dr. Hortense Demme und Dr. Alexander Wilhelm
Die Frage, ob die Eigenverantwortlichkeit des Erstbeurteilers im Beurteilungsverfahren in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung gewahrt ist oder ob eine unzulässige Vorfestlegung vorliegt, war Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung. Das VG Neustadt bejahte in erster Instanz eine Rechtswidrigkeit des Beurteilungsverfahrens. Diese Auffassung wurde von Bowitz in seiner Urteilsanmerkung begrüßt. Im nachfolgenden Berufungsverfahren vermochte das OVG Rheinland-Pfalz in zweiter Instanz die Ansicht der Vorinstanz nicht zu teilen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Argumentation des OVG Rheinland- Pfalz vor und zeigt auf, dass dessen Entscheidung sachlich zutreffend ist.