Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz
Spätestens seit dem Vorstoß der Landesjustizminister auf ihrer Konferenz vom 17./18. Juni 2015 ist das Wahlverfahren für Richter an den obersten Bundesgerichten nach Art. 95 Abs. 2 GG wieder auf die rechtspolitische Agenda gelangt. Anlass hierfür bilden sicherlich die zunehmenden (früher eher unüblichen) Konkurrentenstreitigkeiten um Richterstellen, aber auch Akzeptanzprobleme gegenüber einem Verfahren, das oft als intransparent und politisiert wahrgenommen wird. Der nachfolgende Beitrag analysiert – ausgehend von der verfassungsrechtlichen Rahmung – die geltende Rechtslage und diskutiert Reformoptionen, um möglichen Schwächen des Verfahrens durch eine moderate Fortschreibung des veralteten Regelungswerks zu begegnen.