Dr. Hellmuth Günther
Der Gesetzgeber hat jüngst in einer Art Schnellverfahren die
Bundeslaufbahnverordnung zugunsten von Beamten geändert,
die, beurlaubt, für Fraktionen, d. h. im Parteiinteresse, arbeiten.
Entstanden sind Beurteilungsprivilegien. Der Aufsatz untersucht,
ob die neuen Regeln gegen höherrangiges Recht verstoßen.