Prof. Dr. Timo Hebeler
In seinem Urteil vom 05.05.2015 (Az. 2 BvL 17/09 u. a.) zur Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung in Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hat sich das Bundesverfassungsgericht in ausführlicher und grundsätzlicher Form zu den seiner Ansicht nach geltenden Vorgaben geäußert, die das Alimentationsprinzip als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gem. Art. 33 Abs. 5 GG für die Richterbesoldung mache. Zahlreiche Erwägungen des Gerichts sind neu, wenngleich sie in Teilbereichen auf bisherigen Überlegungen aufbauen. Sie werden im Folgenden kritisch beleuchtet.