Dr. Günter Hilg, Dr. Maximilian Baßlsperger
Die Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn mit der Versetzung eines Beamten wirft nach wie vor eine Reihe von Fragen auf, so zur Rechtsnatur derselben und zum Rechtsschutz gegen die Ablehnung des Einverständnisses. Da die Länder nach der Föderalismusreform I für das Laufbahnrecht zuständig sind, wird der aufnehmende Dienstherr die Laufbahnbefähigung des Beamten genau prüfen. Schließlich geht es auch um die Frage, ob neben oder statt einer rechtssystemübergreifenden Versetzung eine Ernennung erforderlich ist.