Jürgen Lorse
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des
BVerwG auseinander, soweit damit der Einführung eines partiellen
Streikrechts für Beamte in Deutschland auf der Grundlage
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) zu Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) der Weg bereitet wird. Sichtbar wird, dass die hergebrachten Grundsätze
des deutschen Berufsbeamtentums i. S. d. Art. 33 Abs. 5 GG bislang zwar nationalen Bestrebungen zu ihrer Beseitigung erfolgreich zu widerstehen
vermochten, aber nunmehr Gefahr laufen, durch die „Hintertür“ einer geänderten Rechtsauslegung des EGMR ausgehöhlt
zu werden. In Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen
nationalen und europäischen Rechtsquellen und ihrer Hierarchieebenen
wird das deutsche Berufsbeamtentum in seinem verfassungsrechtlichen
Bestand dargestellt und gegen Auslegungstendenzen verteidigt, an deren
Ende sein Existenzverlust steht.