Jun.-Prof. Dr. Arne Pilniok
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) entfaltet erstmalig
ein dreistufiges Prüfprogramm. Das Gericht statuiert konkrete,
quantitativ überprüfbare Maßstäbe sowie Beobachtungs-, Begründungs-
und Konzeptpflichten für das Gesetzgebungsverfahren.
Materiell steht dagegen die Kontinuität langjähriger
Rechtsprechungslinien im Vordergrund. Die Maßstäbe werden
vom Gericht erheblich präzisiert und in ein konsistentes Prüfungsmodell
eingebettet. Die Entscheidung ist auch deshalb
von besonderem Interesse, weil sie Geltung über die Richterbesoldung
hinaus für die Konkretisierung des Alimentationsprinzips
und die Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
beansprucht. Der Beitrag stellt das Urteil in den
Kontext der Dogmatik des Alimentationsprinzips und seiner
Strukturprobleme, analysiert die zentralen neuen Maßstäbe
und setzt sich kritisch mit den Konsequenzen dieser Entscheidung auseinander.