Alexander Poretschkin

Neue Pflichtenkollisionen von Beamten und Reservisten?
– Probleme mit dem ResG?

„Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.“ So steht es gleichlautend in § 34 BeamtStG wie in § 61 BBG. Und dennoch könnte es demnächst Beamte geben, die strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie nicht vorrangig anderweitig dienen. Aufgeworfen wird diese zunächst absurd klingende Fragestellung durch das noch relativ neue „Gesetz über die Rechtstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr“, kurz Reservistinnen- und Reservistengesetz = ResG. Dieses ResG kennt neue, besonders verpflichtete Reservisten, die möglicherweise auf Dauer einen Soldatenstatus haben, also gar keine „Reservisten“ sondern „Soldaten“ sind, für die durchgehend Rechte und Pflichten des Soldatengesetzes (SG) gelten.