Ulrich Reithmann
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Fortentwicklung des EU-Dienstrechts und der Rechtsprechung des EU-Dienstgerichts. Die Betrachtung beginnt mit der umfassenden Reform des Dienstrechts im Jahr 2004 in dem auch die Grundlagen zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der EU (GöD) gelegt wurden. Sie umfasst die folgenden zehn Jahre, in denen eine ergänzende Reform des Dienstrechts (2013) und eine neue Verfahrensordnung des GöD (2014) in Kraft treten, und berücksichtigt die vom GöD bis Mitte 2014 gefällten Urteile. Die Reformen im EU-Dienstrecht zielen auf eine Modernisierung des Dienstrechts bei Stärkung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung; das GöD versucht hier, den besonderen Bedürfnissen der Bediensteten und ihrer EU-Arbeitgeber gleichermaßen Rechnung zu tragen und lotet Spielräume aus.