Prof. Dr. Sabrina Schönrock
Das Thema der Dienstpostenbewertung ist in Recht und Praxis ein „Dauerbrenner“. Bereits 1971 stellte Franz Mayer anlässlich einer Vertreterversammlung des Verbandes der Beamten der Bundesanstalt für Arbeit im Deutschen Beamtenbund fest, dass die Hauptursache für die rechtlichen Schwierigkeiten, die bei der Dienstpostenbewertung auftauchen, die fehlende Rechtsgrundlage für die Methoden und Maßstäbe der Dienstpostenbewertung sei. Bis heute versuchen die Verwaltung, die Justiz und die Legislative immer wieder, Maßstäbe für eine sachgerechte Dienstpostenbewertung zu entwickeln. In den letzten Jahren beschäftigten sich nicht nur die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dienstpostenbewertung, sondern auch der Bundes und die Landesgesetzgeber. Die Verwaltung hat nun die Aufgabe, Vorgaben von Legislative und Judikative in Einklang zu bringen und umzusetzen.