Dr. Harald Steiner
Der Beitrag nimmt die Rechtsmaterien des Beamten- und Personalvertretungsrechts in den Blick und stellt deren Verhältnis zueinander in den Fokus. Er beleuchtet die strukturrechtliche Einbettung der Personalvertretungsgesetze mit Blick auf die Beamten in das GG, BBG, BeamtStG und die entsprechenden Landesbeamtengesetze als deren beamtenrechtliche Quellen und Konkretisierungsgegenstände und arbeitet ihren konkretisierenden Charakter als Konkretisierungsinhalte und damit die personalvertretungsrechtliche Konkretisierungsfunktion heraus, indem er den Kontext mit den Rechtsquellen der Personalvertretungsgesetze in ihren Beamtenbezügen herstellt und analysiert. Vor diesem Hintergrund gelangt er dann zu der Feststellung, dass es sich beim Personalvertretungsrecht um „Besonderes Beamtenrecht“ handelt.