Prof. Dr. Hinnerk Wißmann
Das statusbezogene Streikverbot für Beamte ist unter erheblichen Druck geraten. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, die vom Gericht konstatierte Spannungslage zwischen diesem hergebrachten Rechtsgrundsatz und der menschenrechtlichen Gewährleistung des Streikrechts unter Beachtung der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes aufzulösen. Entscheidungen in Karlsruhe, Straßburg und Berlin stehen aus – sie könnten zu einer Wegmarke für das Öffentliche Dienstrecht ebenso wie für die Integration des deutschen Verfassungsrechts im Mehrebenensystem werden.