Probezeitverlängerung und gesundheitliche Eignung
Zugleich Anmerkung zum Urteil des VGH Mannheim vom 21. Januar 2016 – 4 S 1082/14

Dr. Maximilian Baßlsperger

Im Rahmen der laufbahnrechtlichen Probezeit ist eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Beamte allen für seine Laufbahn vorausgesetzten Anforderungen eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit dauerhaft genügt. Für die Prüfung der Voraussetzungen ist nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BBG und dem entsprechenden Landesrecht ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei bestehen bei den gesundheitlichen Anforderungen aufgrund der neueren Rechtsprechung einige Besonderheiten.