Dr. Maximilian Baßlsperger
Sowohl das Bundesbeamtengesetz, als auch die einzelnen Landesbeamtengesetze
und das Beamtenstatusgesetz enthalten Regelungen
zu dem wichtigen Personalsteuerungsinstrument der
Abordnung. Dabei erscheint es angezeigt, einige offene Fragen
und Probleme in Zusammenhang mit diesem wichtigen Rechtsinstitut
einer weiteren Diskussion zu unterziehen. Die folgenden
Ausführungen sollen einen Anstoß dafür geben.