Prof. (em) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, RA René Bahns
Die gesetzliche Ausgestaltung der Beteiligung von Beamtenvereinigungen bei der Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse entspricht nicht mehr dem gewandelten Verständnis der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG. Insbesondere ist die restriktive Rechtsprechung des BVerwG aus den 70er Jahren jedenfalls angesichts der jüngeren Rechtsprechung des EGMR, des BVerfG sowie des BAG nicht mehr haltbar. Der in dieser Rechtsprechung zum Ausdruck kommende Verfassungswandel im Verhältnis zwischen Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 33 Abs. 5 GG gebietet vielmehr eine erhebliche Erweiterung der beamtenrechtlichen Beteiligungsrechte.