Andreas Becker und Alexia Tepke
Zur Ausgestaltung der besoldungsrechtlichen Zuschläge nach Maßgabe der familiären Verhältnisse gab es zu den ehebezogenen Elementen schon vor dem Ende der bundeseinheitlichen Besoldung Überlegungen, den „schlichten Verheiratetenzuschlag“ wegfallen zu lassen oder im Rahmen der Notwendigkeit der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften grundlegende Neuordnungen vorzunehmen. Demgegenüber ist die Ausgestaltung und Höhe der kinderbezogenen Zuschläge durch wiederholte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien fest geprägt. Seit der Reföderalisierung des Besoldungsrechts ab September 2006 haben sich die Familienzuschlagsregelungen in den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder zur Stufung und Höhe zwar vervielfacht, grundlegende Neuordnungen sind jedoch unterblieben. Nur teilweise wurden Vereinfachungen vorgenommen – und in einem Rechtskreis ist es bislang zu einer systematischen Weiterentwicklung gekommen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die historische Entwicklung und zeigt ab September 2006 die relevanten Umgestaltungen des beamtenrechtlichen Familienzuschlags mit den jüngsten Neuordnungen im Land Brandenburg auf.