Prof. Christoph Eckstein
Bei beamtenrechtlichen Ernennungen, insbesondere auch bei Beförderungen, hat der unterlegene Mitbewerber nach Art. 33 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG das Recht und die Möglichkeit, durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen, ob die Auswahlentscheidung des Dienstherrn anhand der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung getroffen wurde oder ob der unterlegene Mitbewerber durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn in seinen Rechten verletzt wurde, die beamtenrechtliche Konkurrentenklage. In jüngster Zeit machen die beim Auswahlverfahren unterlegenen Mitbewerber verstärkt von der dieser Klagemöglichkeit Gebrauch. Dabei haben erstaunlich häufig die Klagen auch in der Sache Erfolg, weil der Dienstherr sich nicht an die durch Art. 33 Abs. 2 GG gegebenen Vorgaben gehalten hat. Im Folgenden sollen hier die neuesten Entwicklungen der beamtenrechtlichen Rechtsprechung in den letzten Jahren aufgezeigt werden.