Frank Götsche

Beamte und Versorgungsausgleich

Steht ein verbeamteter Ehegatte vor der Scheidung, stellen sich in vielfältiger Hinsicht vermögensrechtliche Fragen. Einen wesentlichen Bereich bildet der Ausgleich der Pensionsansprüche des Beamten im Versorgungsausgleich, der in der Praxis bei nahezu jeder Scheidung ohne besondere Antragstellung (vgl. § 137 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 FamFG) durchgeführt wird. Der folgende Beitrag will einige der damit verbundenen Problematiken näher erörtern und den Umgang mit verschiedenen Verfahrensstadien des Versorgungsausgleichs darstellen.