Dr. Ludger Schrapper

Auf zu neuen Ufern? – Neues Laufbahnrecht in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hatte bei der Ausnutzung der legislativen Spielräume, die den Ländern mit der Föderalismusreform I für die Ordnung des Dienstrechts eingeräumt wurden, bislang keine Eile an den Tag gelegt. Mit einem umfangreichen Re- formpaket, das zum 1.7.2016 in Kraft getreten ist, macht das Land jetzt Boden gut. Insbesondere das Laufbahnrecht wird, nach ersten verordnungsrechtlichen Reformschritten schon im Jahr 2014, nunmehr weitgehend neu geordnet. Im Zentrum ste- hen dabei die Einführung einer neuen Laufbahngruppenstruk- tur und eine radikale Reduzierung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Der Beitrag skizziert zunächst die bundesweite Entwicklung, um danach kurz auf den Verlauf der Reformde- batte in Nordrhein-Westfalen einzugehen. Im Zentrum aber steht eine Darstellung der in dieser Debatte am Schluss er- reichten laufbahnrechtlichen Lösungen. Hier stellt sich auch die Frage, ob die Neuregelungen den selbst gesetzten Zielen gerecht werden können.