Dr. Ludger Schrapper
Nordrhein-Westfalen hatte bei der Ausnutzung der legislativen Spielräume, die den Ländern mit der
Föderalismusreform I für die Ordnung des Dienstrechts eingeräumt wurden, bislang keine Eile an den
Tag gelegt. Mit einem umfangreichen Re- formpaket, das zum 1.7.2016 in Kraft getreten ist, macht
das Land jetzt Boden gut. Insbesondere das Laufbahnrecht wird, nach ersten verordnungsrechtlichen
Reformschritten schon im Jahr 2014, nunmehr weitgehend neu geordnet. Im Zentrum ste- hen dabei die
Einführung einer neuen Laufbahngruppenstruk- tur und eine radikale Reduzierung der Laufbahnen
besonderer Fachrichtung. Der Beitrag skizziert zunächst die bundesweite Entwicklung, um danach kurz
auf den Verlauf der Reformde- batte in Nordrhein-Westfalen einzugehen. Im Zentrum aber steht eine
Darstellung der in dieser Debatte am Schluss er- reichten laufbahnrechtlichen Lösungen. Hier stellt
sich auch die Frage, ob die Neuregelungen den selbst gesetzten Zielen gerecht werden können.