Dr. Adina Sitzer
Die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern wurde im Jahre 2006 mit der Föderalismusreform I und der Föderalismusreform II im Jahre 2009 umgesetzt. Im Beamtenrecht führte dies zu einer Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz insbesondere für die Bereiche der Besoldung, Versorgung und des Laufbahnrechts der Landesbeamten vom Bund auf die Länder sowie zu einem Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes. Welche Auswirkungen hat die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht im Zuge der Föderalismusreform? Besoldung und Versorgung driften auseinander. Hat sich dadurch die Befürchtung eines „Wettbewerbsföderalismus“ realisiert? Inwieweit erschweren die Unterschiede im Laufbahnrecht die Mobilität? Unter dem Thema „Zehn Jahre Föderalismusreform(en)“ fand am 25. Mai 2016 das dbb forum Öffentlicher Dienst in Berlin statt, das vom dbb beamtenbund und tarifunion veranstaltet wurde. Nahezu 200 Teilnehmer aus verschiedenen Praxisbereichen trafen auf politische Repräsentanten und Referenten.