Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
Das Erfordernis der Aktualität dienstlicher Beurteilungen hat
zweitweise den Charakter einer Variablen entwickelt, der die
Rechtsprechung jeweils den Inhalt gegeben hat, der im Einzelfall
notwendig war, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
Die aus der Sicht der Verwaltung erforderliche Rechtssicherheit
wurde dabei nicht ausreichend beachtet. Nun hat der Bundesgesetzgeber
mit § 22 BBG einen deutlichen Eckpunkt gesetzt.
Der vorliegende Beitrag bemüht sich, die angebliche
Unübersichtlichkeit der Frage der gebotenen Aktualität der
dienstlichen Beurteilungen, die einer Auswahlentscheidung zugrunde
gelegt werden, durch Systematisierungen und Differenzierungen
zu überwinden.