Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff

Die Aktualität der dienstlichen Beurteilung

Das Erfordernis der Aktualität dienstlicher Beurteilungen hat zweitweise den Charakter einer Variablen entwickelt, der die Rechtsprechung jeweils den Inhalt gegeben hat, der im Einzelfall notwendig war, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Die aus der Sicht der Verwaltung erforderliche Rechtssicherheit wurde dabei nicht ausreichend beachtet. Nun hat der Bundesgesetzgeber mit § 22 BBG einen deutlichen Eckpunkt gesetzt. Der vorliegende Beitrag bemüht sich, die angebliche Unübersichtlichkeit der Frage der gebotenen Aktualität der dienstlichen Beurteilungen, die einer Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden, durch Systematisierungen und Differenzierungen zu überwinden.