Der jüngste Versorgungsbericht des Bundes belegt, dass der durchschnittliche Ruhegehaltssatz auf
66,1 Prozent trotz durchschnittlichem Anstieg des Ruhestandseintrittsalter auf 62,5 Jahre gesunken ist.
Gleichzeitig nutzen die Dienstherren verstärkt das Institut der begrenzten Dienstfähigkeit und versetzten
immer weniger gesundheitlich eingeschränkter Beamter frühzeitig in den Ruhestand, ohne dies besoldungsrechtlich
in Form von attraktiven oder auch nur amtsangemessenen Zuschlagsregelungen auszugestalten.
Der nachfolgende Beitrag erläutert die geltenden besoldungsrechtlichen Regelungen am Beispiel des Bundes und
gibt einen Überblick über die unterschiedlich ausgestalteten Zuschlagsregelungen in den Ländern.