Andreas Becker und Matthias Warnking

Teilkapitaldeckung der Beamtenversorgung – ein Blick auf den Stand der Rücklagenbildung in Bund und Ländern

Die zukunftssichere Ausgestaltung der Alterssicherungseinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der eigenständigen Beamtenversorgung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist einheitlich ein extrem hohes Gut. Bei den Finanzierungsgrundlagen gibt es keine Gemeinsamkeiten. Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Umlageverfahren aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern – und heute schon zu fast einem Drittel aus Steuermittel – finanziert. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind demgegenüber voll kapitalgedeckt aus den jeweiligen Beiträgen der Mitglieder. Bei der Beamtenversorgung finanziert der Dienstherr die lebenslange Alimentation – ohne Beiträge und ohne eine volle Kapitalabdeckung. Dafür gibt es teilweise ersorgungsrücklagen, Versorgungsfonds und Vorsorgefonds, deren Finanzierung und Stand in Bund und Ländern nachfolgend beleuchtet werden.