Zur Verfassungssubstanz der Folgepflicht und hinsichtlich ihrer Grenzen gibt es zwar eine deutlich herrschende Meinung. Jedoch besteht keineswegs durchgängig Konsens. Bei näherem Zusehen erhellt auch offener oder verdeckter Dissens über einfachrechtliche Faktoren des Instituts. Das Schrifttum referiert Positionen, den Argumentefundus teilweise eher unvollkommen. Der Aufsatz soll die um der Klarheit für die exekutivische Praxis willen gebotene Debatte fördern und stellt en passant einen Versuch der Gliederung des Regelwerks vor.