Universitätspräsidenten haben Macht. Sie sind das „Gesicht“ der Hochschule und sie haben weitreichende Kompetenzen. Der vorliegende Beitrag gibt eine Darstellung anhand von Beispielsfällen aus der Praxis, um eine Grenzziehung zwischen erlaubten und disziplinarrechtlich relevanten Verhaltensweisen von Universitätspräsidenten insbesondere für den besonders sensiblen außerdienstlichen Bereich zu ermöglichen. Damit werden die „Grenzen der Macht“ von Universitätspräsidenten aufgezeigt.