Dr. Laura Klein
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 2.5.2016 die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer dauerhaften Zuweisung eines Beamten zu einem 100%igen Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, bestätigt und die Vereinbarkeit der Regelung des § 4 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 Postpersonalrechtsgesetz mit Art. 143b Abs. 3 S. 1 GG festgestellt. Dies gibt Anlass, den Reglungsgehalt des Art. 143b Abs. 3 S. 1 GG und die gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2.5.2016 bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine Zuweisung nach § 4 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 PostPersRG zu beleuchten.