Die Diskussion um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Verbeamtung auf Zeit bei Leitungsämtern wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 wiederbelebt. Es stellt sich nunmehr die Frage, inwieweit diese Rechtsprechung auf spezielle Bereiche, wie z. B. Hochschulen, übertragen werden kann. Dabei steht aktuell im Fokus der Betrachtung das Hochschulkanzleramt, das, bezogen auf Brandenburg, seit längerem bereits auf dem gerichtlichen Prüfstand steht, was in dem vorliegenden Beitrag näher dargestellt und analysiert werden soll, gerade auch unter dem Aspekt möglicher Auswirkungen auf andere Bundesländer.