Sorgfältig vorbereitet und nachbegleitet durch richterliche Fachliteratur hat das BVerwG in einer aktuellen Entscheidung seine bis dahin festgefügte Rechtsprechung zum Verbot der Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens während eines Konkurrentenstreitverfahrens mit dem ausgewählten Bewerber aufgegeben und eine Besetzung unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen zugelassen. Damit hat es zugleich Anlass gegeben, die Statik der bisherigen Architektur des Eilrechtsschutzes in Konkurrentenstreitverfahren einer Prüfung auf ihren Fortbestand zu unterziehen. Der Beitrag setzt sich in rechtlicher und personalpraktischer Sicht kritisch mit den Grundannahmen dieses Positionswechsels auseinander.