Die Körpergröße wird seit jeher als Indikator für die körperliche Eignung im Polizeivollzugsdienst angesehen. Historisch wurden bereits im 19. und frühen 20. Jahrhundert zumeist von der Armee definierte Mindestgrößen für Polizeidienstanwärter übernommen. Damals war dies durchaus sinnvoll, fehlten doch standardisierte Tests der körperlichen Eignung. Heute werden allerdings gerade die unterschiedlichen Grenzen im Bund und in den Ländern teils massiv kritisiert. Sie seien „willkürlich definiert“ und entbehrten „einer rationalen Grundlage“. Alleine mit dem einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten entgegengebrachten Respekt seien sie nicht zu rechtfertigen. Zudem berge die Festlegung das Risiko, insbesondere Frauen gegenüber Männern zu diskriminieren. Dies gibt Anlass, sich grundlegend mit dieser „Hürde“ auseinanderzusetzen.