Der Kurzbeitrag geht auf die neue Rechtsprechung des BVerwG zum Konkurrentenstreitverfahren vom 10. Mai 2016 und vom 21. Dezember 2016 ein. Der Verfasser wendet sich gegen die Verallgemeinerung der vom BVerwG in der Entscheidung aus Mai 2016 gefundenen Lösung, zur Korrektur einer fehlerhaften Auswahlentscheidung den Bewährungsvorsprung des erfolgreichen Konkurrenten auszublenden und damit die Entscheidung wieder auf den Beförderungszeitpunkt, „die nachfolgende Statusamtsvergabe“ zu verlagern. Dieser Lösungsansatz taugt nur für den entschiedenen Einzelfall, er ist aber rechtlich und praktisch nicht verallgemeinerungsfähig.