Anlässlich des Endes der laufbahnrechtlichen Probezeit erstellte dienstliche Beurteilungen von Lehrern an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2016 besondere Beachtung gefunden. Am 9.12.2016 war das OVG NRW erstmals mit der Frage befasst, ob und ggf. inwieweit ein Dienstherr beim Bewerbervergleich im Rahmen einer Auswahlentscheidung als Vorstufe zu einer Beförderung auf das Auswahlkriterium „abschließende Probezeitbeurteilungen“ von Lehrern zurückgreifen darf, und hat diese Frage bejaht. Dies ist Anlass genug, um sich mit dem vorliegenden Thema näher zu befassen.