*Mit dem neuen „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ unternimmt der Bund einen weiteren Vorstoß, um seinen Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten ein modernes Arbeitsumfeld zu bieten, in dem diese für die Pflege ihrer Angehörigen Wertschätzung erfahren und diejenigen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, neben der Erwerbsarbeit die Angehörigenpflege zeitlich flexibel und mit finanzieller Unterstützung des Dienstherrn bewerkstelligen zu können. Der vorliegende Beitrag stellt die gesetzliche Neuregelung im Detail vor und informiert zugleich über die weiteren beamtenrechtlichen Neuerungen der Novelle.