Die brandenburgische Regelung der zeitlichen Befristung des Amts des Kanzlers mit Wiederernennungsanspruch für den Fall, dass der Bewerber aus dem Beamtenverhältnis kommt, ist Gegenstand eines konkreten Normenkontrollverfahrens vor dem BVerfG, aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BVerwG. Der vorliegende Beitrag gibt die wesentlichen Argumente wieder, die der Schriftsatz enthält, den der Autor, im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Brandenburg verfasste.