In den letzten Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung von Professoren, Richtern und Beamten in mehreren Bundesländern als verfassungswidrig eingestuft. Ansatzpunkt dafür war das von Art. 33 Abs. 5 GG als Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützte Alimentationsprinzip. Aus diesem hat das Gericht eine Reihe von Kriterien abgeleitet, an denen in drei Stufen die (Mindest-)Höhe der Besoldung zu prüfen ist. Der Beitrag stellt die Entscheidungen vor und ordnet sie sowohl im Hinblick auf die mit ihnen verbundene Prozeduralisierung von Entscheidungsprozessen durch Festlegung von Begründungserfordernissen als auch bezüglich des Verhältnisses von Gesetzgeber und Rechtsprechung ein.